Über das LMUDigiTax
I. Digitalisierung im Steuerrecht
Das Thema der elektronischen Datenverarbeitung ist für die Juristen nicht neu. Viele Fragen die uns heute im Zusammenhang mit der Digitalisierung beschäftigen sind bereits in den 1970 er Jahren erörtert worden. Aber erst in jüngerer Zeit ermöglichen die technischen Voraussetzungen eine erfolgversprechende Digitalisierung im Recht. Die Hardware wird immer kleiner und leistungsfähiger. Riesige Datenmengen können mithilfe moderner Computer verarbeitet werden. Internet, große Netzwerke und Cloud Computing ermöglichen jederzeit den Zugriff auf die Daten an jedem Ort der Erde. Big Data, machine und deep learning, matching, data minig, Blockchain, künstliche Intelligenz, smart contracts, predictive analysis, Steuer-Bots oder mapping sind Begriffe, die Einzug in die moderne Rechtswissenschaft halten.
Das Steuerrecht eignet sich wie kein anderes Rechtsgebiet für die Digitalisierung. Steuerrecht ist Recht in Zahlen. Kaum eine Regelung lässt sich nicht in Datenformate umsetzen. Der Steuervollzug ist Massenvollzug und lässt sich schon seit langem nicht mehr ohne die moderne Datenverarbeitung bewältigen. Dabei beginnt die Digitalisierung schon in den Unternehmen, wenn die Bilanzen und die steuerlich relevanten Daten digital aufbereitet werden. Die Steuerpflichtigen sind sodann schon seit Jahren verpflichtet, Ihre Steuererklärungen in digitaler Form zu übermitteln. Im internationalen Bereich ist in den letzten Jahren ein umfassender automatisierter Informationsaustausch über Kapitalkonten, Vorbescheide, länderbezogene Berichte über die Gewinnverteilung und die Anzeige von Steuergestaltungsmodellen eingeführt worden. Die Betriebsprüfungen kommen ohne digitale Methoden nicht mehr aus. Die Steuerbescheide werden in digitaler Form übermittelt und der elektronische Rechtsverkehr nimmt Gestalt an.
II. Aufgaben und Ziele des LMUDigiTax
Auch wenn das Steuerrecht bereits heute in vielen Bereichen durch die Digitalisierung geprägt wird, besteht ein erheblicher Nachholbedarf in der wissenschaftlichen Begleitung der Digitalisierung im Steuerrecht. Dies beginnt bereits bei den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des Steuerrechts in Daten. Die Möglichkeiten und Vorgaben für die Umsetzung des komplizierten Steuerrechts in digitale Formate ist ebenso wenig erforscht wie die Frage der Überprüfbarkeit des digitalen Steuervollzugs. Das Zusammenwirken von Steuerpflichtigen, Beratern, Finanzverwaltung und Finanzgerichten muss unter den Vorzeichen der Digitalisierung neu evaluiert werden und auf Entlastungsmöglichkeiten für alle Beteiligten untersucht werden. In Zeiten der Globalisierung ergeben sich neue Chancen aber auch Risiken für einen digitalen grenzüberschreitenden Gesetzesvollzug.
Das LMUDigiTax fördert die interdisziplinäre Forschung und Lehre im Bereich der Digitalisierung des Steuerrechts. Dazu werden insbesondere Forschungsprojekte durchgeführt, wissenschaftliche Tagungen und Symposien veranstaltet und der wissenschaftliche Nachwuchs auf diesem Gebiet gefördert.
Das LMUDigiTax setzt sich zum Ziel, den digitalen Transformationsprozess der Besteuerung wissenschaftlich zu begleiten. Ein Schwerpunkt wird dabei auf den juristischen Fragen der Digitalisierung in der Praxis liegen. Zu den Forschungsschwerpunkten gehören unter anderem die Steuergerechtigkeit durch Digitalisierung, Daten und Datennutzung und das digitale Besteuerungsverfahren.
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III. Gründung und Struktur des LMUDigiTax
Ende 2020 ist das Zentrum für Digitalisierung des Steuerrechts der LMU als fakultätsübergreifende Einrichtung der LMU gegründet worden. Das LMUDigiTax ist eine von der LMU getragene, nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, insbesondere der LMU.
Ordentliche Mitglieder sind insbesondere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der LMU, die beabsichtigen das LMUDigiTax bei der Erreichung seiner Ziele zu unterstützen und zu fördern. Außerordentliche Mitglieder sind sonstige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der LMU sowie anderer Universitäten und außeruniversitärer Einrichtungen, wenn durch die Zusammenarbeit mit ihnen die Ziele des LMUDigiTax gefördert wird.
Der Vorstand des LMUDigiTax besteht zur Zeit aus dem Sprecher (Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff) und zwei Stellvertretern (Prof. Dr. Deborah Schanz, Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen).
IV. Mitglieder
Zu den Gründungsmitgliedern des LMUDigitax gehören folgende Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der LMU: